Jörn Franz – Medizinrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und mehr.
Die Rechtsanwaltskanzlei Jörn Franz berät und vertritt Sie in sämtlichen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Arztpraxis bzw. eines Medizinischen Versorgungszentrums stehen. Wir bieten Ihnen insbesondere eine kompetente Betreuung im Vertragsarztrecht, dem ärztlichen Berufsrecht, dem Arzthaftungsrecht, dem Vergütungsrecht der Heilberufe und bei der Gestaltung ärztlicher Kooperationsformen.
Selbstverständlich steht auch die Beratung und Vertretung nichtärztlicher Leistungserbringer im Gesundheitswesen (Heil- und Pflegeberufe, Apotheken etc.) im Fokus unserer Tätigkeit.